Die Teppichfliese ein Innovationsprodukt?

Materialspezifische kennzeichnende Merkmale und anwendungstechnische Problemstellungen verursachen vielschichtige Schadensbilder/Erscheinungsbilder innerhalb einer Teppichfliesenebene

In einem größeren Verwaltungsgebäude erhielt der Auftragnehmer den Auftrag auf Doppelbodenelemente nach entsprechenden Unterbodenvorbereitungsarbeiten selbstliegende Teppichfliesen/Teppichbodenplatten zu arretieren.
In diesem Fall handelte es sich um Teppichfliesen/Teppichbodenplatten mit einer EVA-Schwerbeschichtung.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass einerseits Hohlraumböden und auch Doppelbodenplatten (Trassen) zur Verfügung standen.
Die Fixierung für die Arretierung der Teppichbodenplatten erfolgte mit einer Spezialdispersion zur rutschfesten und haftklebrigen Substanz von Untergründen vor dem Verlegen von textilen Belägen mit fest anhaftendem Vliesrücken.
Im Rahmen einer qualitativen und quantitativen Bestandsaufnahme (außergerichtliches Beweissicherungsgutachten) wurden in diesem hier in Rede stehenden Verwaltungsgebäude die nachfolgenden Schadensbilder innerhalb der Teppichbodenebene (bestehend aus Teppichfliesen) festgestellt:
  1. Vor allem im Bereich der Hauptlaufzonen, im Foyer und in anderen Flurbereichen haben sich die Teppichfliesen im Stoßkantenbereich „aufgewölbt“ und stellen somit eine akute Unfallgefahr dar,
  2. im Bereich der verformten/aufgewölbten Teppichfliesen/-platten konnte der Nachweis erbracht werden, dass diese Teppichfliesen „größer geworden“, also „gewachsen“ sind,
  3. im Bereich von angrenzenden Bauwerksteilen und anderen Stellkonstruktionen/Wandkonstruktionen wurden eine Vielzahl „Stauchungen“ innerhalb der Teppichbodenplatten/Teppichbodenebene festgestellt,
  4. auch im Bereich der Hohlraumbodenebene lagen Verformungen wie auch Hohlleger innerhalb der Teppichfliesenebene vor,
  5. obwohl die Teppichfixierung einen sehr guten, also hohen „Nachklebeeffekt“ aufgewiesen hat und eine vollsatte Fixierung sichtbar war, also verarbeitet wurde, kam es zu den bereits mehrfach genannten Verformungen der Teppichbodenplatten und zu den bereits genannten Hohllegern, aber auch zum „Klappern“ einzelner Teppichfliesen/-platten.
Es ist wohl unstreitig, dass aufgrund dieser Aufwölbungen/Verformungen und hoch stehenden Stoßkanten der Teppichfliesen eine akute Unfallgefahr vorliegt. Auf die Verkehrssicherheitspflicht der Beauftragten der beteiligten Parteien wird diesbezüglich hingewiesen.
Wie konnten derartige Schadensbilder/Erscheinungsbilder entstehen bzw. schadhaft wirksam werden?
Der CAF – Calciumsulfatfließestrich wies zum Zeitpunkt der außergerichtlichen Beweissicherung keine erhöhte Feuchtigkeit auf. Die elektronischen und elektrischen sowie kapazitiven Feuchtemessungen des Untergrundes ergaben keine Auffälligkeiten hinsichtlich erhöhter Feuchtigkeit „0,2 – 0,3 %“ bei einer Bodentemperatur von 21,0° C.
Die Raumtemperatur lag zum Zeitpunkt des Gutachtertermins bei 23° C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 40 %, max. 45 %.Die vorgenannten raumklimatischen Bedingungen wurden ermittelt mit dem Infrarot-Thermometer mit Switch-Optik „Testo 845“. Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Infrarot-Gerät mit umstellbarer Optik für Messungen im Fernfeld und im Scharfpunkt. Ausgerüstet mit einer sehr hellen Kreuzlasermarkierung zur Darstellung des realen Messbereichs. Referenzgenauigkeit + 0,75 °C mit enorm schneller Messtechnik (Scanning 100 ms), Auflösung 0,1 °C, Messbereich – 35 °C …+950 °C.
 Die an Ort und Stelle in dem Verwaltungsgebäude noch lagernden Teppichfliesen aus der hier in Rede stehenden Charge wurden für weitere Prüfmaßnahmen entsprechend der EN 986 / EN 1307 entnommen. Bewusst wurden auch Teppichfliesen in diese Prüfserie einbezogen, die bereits verlegt waren.
Welche Qualitätsprüfungen sind erforderlich, hinsichtlich des Maßänderungsverhaltens von Teppichfliesen/Teppichplatten im Rahmen der Ursachenforschung und Lokalisierung der bereits mehrfach genannten Schadensbilder?
Die nachfolgenden Prüfungen wurden durchgeführt:
Bestimmung des Fliesengewichtes und der Flächenmasse in Anlehnung an die ISO 8543
Bestimmung der Länge, Rechtwinkligkeit und Geradheit der Kanten von Fliesen, Prüfvorschrift: EN 994
Bestimmung der Maßänderung und der vertikalen Flächenverformung, Prüfvorschrift: EN 986
Versuchsdurchführung „Formstabilität bei Feuchteeinwirkung“
Die vorgenannten umfangreichen Prüfungen bezüglich der vorgenannten Prüfparameter ergaben das nachfolgende Ergebnis:
Die geprüften Teppichfliesen erfüllen hinsichtlich Gesamt-Flächenmasse die zusätzlichen Anforderungen an lose, auslegbare Polteppich-Fliesen, gemäß DIN EN 1307, „Anhang A“,
die geprüften Teppichfliesen erfüllen bezüglich Maße die zusätzlichen Anforderungen an Polteppich-Fliesen, gemäß DIN EN 1307, „Anhang A“,
die geprüften Teppichfliesen erfüllen bezüglich der Maßbeständigkeit des Liegeverhaltens die zusätzlichen Anforderungen an Pol-Teppichfliesen, gemäß DIN EN 1307, „Anhang A“ sowohl für lose auslegbare Fliesen, wie auch für Klebefliesen.
Besonderer Hinweis
Ein größer werden (ein Wachsen ) der Fliesen sowie Aufwölbungen konnten bei den Laborprüfungen nicht festgestellt werden.
Aufgrund der vorgenannten Bestätigungsprüfungen ist festzustellen, dass die Teppichfliesen den technisch zugesicherten Eigenschaften der Teppichherstellerin entsprechen und auch den allgemein anerkannten Regeln des Fachs, bezüglich der bereits mehrfach genannten DIN EN 1307.
 Wer hat die ausführlich beschriebenen Schadensbilder/Erscheinungsbilder nach dem Verursacherprinzip kostenmäßig zu vertreten?
Umfangreiche Nacherfüllungen sind erforderlich
Handwerkliche Fehlleistungen und/oder anwendungstechnische Problemstellungen beim Verlegen und Arretieren der Teppichbodenfliesen konnten anlässlich des Gutachtertermins nicht festgestellt und nicht nachgewiesen werden.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat die hier in Rede stehende EVA-Schwerbeschichtung der Teppichbodenplatten Spannungsanhäufungen verursacht.
Bewegungen der Lastverteilungsschicht/der Hohlraumbodenebene/der Doppelbodenebene/Trassenebene konnten im Rahmen der üblichen Baubegehung anlässlich des Gutachtertermins nicht festgestellt werden.
Da in diesem Fall die rechtsverbindliche/zivilrechtliche Abnahme der Teppichbodenarbeiten stattgefunden hat, wird die Bestellerin im Rahmen der Umkehr der Beweislast zu beweisen haben, worauf nun diese nicht hinnehmbaren Schadensbilder zurückzuführen sind.
Nach intensiver Prüfung der bereits beschriebenen Parameter wäre nur eine Erklärung logisch, worauf diese Teppichbodenschäden/-fliesenschäden zurückzuführen sind, deren Rahmenbedingungen jedoch nur durch Zeugenbefragungen und weitergehende Protokollangaben abzuklären wären:
Beschichtungen für Teppichfliesen sind entweder aus Materialien mit plastischen oder mit thermoplastischen Eigenschaften hergestellt. Solche Materialien folgen vor allem in ihren physikalischen Eigenschaften der Temperatur,
d. h. Eigenschaften verändern sich mit der Temperatur. So folgt z. B. der „kalte Fluss“ solcher Beschichtungen insofern die Temperatur, als mit steigender Temperatur, die Tendenz zum Fließen bei Beanspruchung größer wird.
Andererseits ist bekannt, dass latente Spannungen, wie sie bei der Herstellung auftreten können, fixiert werden und es bei niederen Temperaturen zu keiner Relaxation (Entspannung) kommen kann. Es ist bekannt, dass vor allem bei Verlegung und Lieferung im Winter oder bei niederen Temperaturen die hier in Rede stehenden Maßänderungen auftreten bzw. sichtbar werden.
Die Teppichfliese wird in kaltem Zustand auf Passung eingelegt, wobei es bei anschließender Benutzung unten den üblichen höheren Temperaturen zu einer Entspannung kommen kann, die zu einem Wachsen und/oder zu Verformungen führt.
Da die Teppichfliese aber auf Passung liegt, kann sie nur vertikal ausweichen, was zu Aufwölbungen führt; kommt noch eine zusätzliche Gebrauchsentspannung dazu (übliche Begehfrequenz) kann auch ein Aufstippen eintreten (im Stoßkantenbereich).
Werden derartige Fliesen unter Laborbedingungen getestet, werden sehr oft keine Maß- oder Formveränderungen festgestellt, da bei den höheren Gebrauchstemperaturen der Relaxationvorgang abgeschlossen und die Fliesenkonstruktion sich weitgehend spannungsfrei ausgebildet hat.
Aus vorgenanntem Grund ist es in einer Vielzahl Fälle nicht möglich durch Simulation von unterschiedlichen raumklimatischen Bedingungen bzw. Beanspruchungsbedingungen den aufgetretenen Beanstandungszustand zu simulieren.
In diesem Fall ist also abzuklären, unter welchen klimatischen Bedingungen die Lagerung, der Transport, die Baustellenlagerung und die Verlegung erfolgte; denn solche „Effekte“ treten vor allem im Winter bzw. in Kälteperioden auf.
Derartige Erscheinungsbilder/Schadensbilder können nur verhindert werden, wenn die Fliesen vor der Verarbeitung bei einem Umgebungsklima gelagert und angeglichen werden, welches dem späteren Betriebsklima zirka entspricht
Die temperaturbedingte Empfindlichkeit von Teppichfliesen/-beschichtungen hängt weitgehend von deren Zusammensetzung und Gewicht ab, daher ist auch das Fliesen-Stückgewicht in der Norm nach unten begrenzt.
In diesem Fall haben sich die Beauftragten der beteiligten Parteien zu einer einvernehmlichen Nacherfüllung der mit Mängeln behafteten Teppichfliesenflächen entschlossen, um weitere kostenintensive Untersuchungen zu vermeiden.
Zusammenfassend ist also festzustellen, Teppichfliesen bieten wegen ihrer Flexibilität eine optimale Lösung für Büroflächen mit Doppelböden, Hohlraumböden und auch für die entsprechenden Trassen.
Der Vorteil von Teppichfliesen ist zu kommunizieren. Teppichfliesen sind sowohl im Neubau aber auch im Rahmen der Renovierung ein stichhaltiges Argument. Teppichfliesen sind hoch strapazierfähig, verschleißfest und dimensionsstabil und lassen sich auch bei Einhaltung bestimmter Parameter problemlos verlegen.
Rückenausrüstung/Beschichtung der „neuen Generation“ stellen eine Innovation dar. Diesbezüglich zu nennen sind Kunststoffrücken aus stark vernadeltem und kalandriertem Polyester-Vlies, welcher sich durch eine hohe Stabilität und einem geringeren Gewicht gegenüber Fliesen mit Bitumensubstanz auszeichnet.
Viele Hersteller von Teppichfliesen rüsten die Polschicht mit einem Schmutzschutz aus und auch spezielle antibakterielle Schutzmaßnahmen werden produktionstechnisch eingebaut.
Bezüglich der Arretierung mit entsprechenden Haftfixierungen (rutschhemmenden Fixierungen) sind jedoch die unterschiedlichen Rückenausrüstungen der Teppichfliesen in die Gesamtbeurteilung mit einzubeziehen, wie z. B.
Bitumen-Schwerbeschichtung
EVA-Beschichtung
PVC-Ausrüstung
PUR-Ausrüstung.
Überall dort, wo eine besondere Flexibilität durch Wiederaufnahmefähigkeit gefordert ist, haben sich Teppichfliesen (SL-Fliesen) oder Teppichfliesen mit Schwerbeschichtung besonders gut bewährt.
Es bleibt dabei, die Teppichfliese ist ein Innovationsprodukt mit unterschiedlichen Rückenausrüstungen und mit einer besonderen Design-Note.
Der nachfolgende Fotobericht soll den in diesem Fallbeitrag beschriebenen Sachverhalt verdeutlichen.
Foto1
 
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